Garantievoraussetzungen
Kronotex - Laminatfussboden muss vor und während seiner Verlegung auf vorhandene Mängel geprüft werden. Trotz sichtbarer Mängel verlegter Kronotex - Laminatfussboden ist von der Garantie ausgeschlossen.
Kronotex - Laminatfussboden muss entsprechend der Verlegeanleitung fachgerecht in trockenen Räumen gemäß seiner jeweiligen Beanspruchungsklasse verlegt worden sein. In Nassräumen verlegter Kronotex - Laminatfussboden ist von der Garantie ausgeschlossen.
Abriebstellen an Kronotex - Laminatfussboden müssen auf einer Fläche von mindestens 1 cm² deutlich erkennbar sein; insbesondere muss die Dekorschicht vollständig abgerieben sein. Abriebstellen an den Elementkanten und unsachgemäße, insbesondere mechanische Beanspruchung verursachte Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
Zur Erhaltung der Garantie muss Kronotex - Laminatfussboden entsprechend der Pflegeanleitung regelmäßig gereinigt und gepflegt werden.
Etwaige Garantieansprüche sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Abriebs unter Vorlage der Originalrechnung beim Händler geltend zu machen. Zur Überprüfung von Garantieansprüchen erhält Kronotex das Recht, den betroffenen Boden vor Ort zu besichtigen.
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