21.08.2008 - Erneuerbare Energien ab 2009 Vorschrift
Ab Anfang 2009 muss jeder Neubau einen Teil seines Energiebedarfs über Erneuerbare Energien abdecken. Das schreibt das am 6. Juni 2008 beschlossene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor.
Neben der generellen Pflicht zum Einbau einer Biomasseheizung, Wärmepumpe oder thermischen Solaranlage enthält das Gesetz auch Mindestanforderungen an deren Einsatz. Die Einbaupflicht entfällt allerdings, wenn Nah- oder Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung bezogen wird oder wenn der Energiebedarf des Hauses so verringert wird, dass er um mindestens 15 % unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Das EEWärmeG ist Teil des neuen Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Weitere Einzelheiten dazu bietet die Webseite des Bundesumweltministeriums.
Quelle: Mikado-Online