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Einstweilige Verfügung Kronotex gegen Classen vor dem Landgericht Köln wegen Pressemitteilungen
Kronotex hat unter dem Aktenzeichen 31 O 596/07 vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung wegen zweier Pressemitteilungen gegen Classen erwirkt, die Classen am 07.09.2007 zugestellt wurde. Classen hat daraufhin die zwei Pressemitteilungen von der eigenen Homepage entfernt.
In den Pressemitteilungen hatte Classen über das Patentverletzungsverfahren aus dem "Classen megaloc"-Patent und über die Einreichung einer Klage in Sachen Oberflächentechnologie berichtet.
In dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung führte Kronotex unter Vorlage der Pressemitteilungen aus, dass darin gemachte Äußerungen geeignet seien, den Leser in die Irre zu führen. Das Landgericht ist dem gefolgt und sah eine Verletzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb als gegeben an und erließ demzufolge eine einstweilige Verfügung, wonach Classen geboten wurde, eine Reihe von Aussagen in den Pressemitteilungen zu unterlassen.
Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hat Classen noch am 07.09.2007 die Pressemitteilungen
- “Patentrechtssituation von CLASSEN megaloc positiv bestätigt“ und
- “Classen reicht gegen Kronotex Klage aus Verletzung eines Patentes zur Oberflächentechnologie ein“
von der eigenen Homepage entfernt.
Classen steht die Möglichkeit offen, gegen den Beschluss des Landgerichts Köln Widerspruch einzulegen.
11.09.2007
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