05.09.2007 - Klage Akzenta gegen Kronotex vor dem Landgericht Düsseldorf aus EP 1 002 170, Oberflächentechnologie
Akzenta klagt vor dem Landgericht Düsseldorf in dem Verletzungsverfahren 4b O 165/07 aus dem Europäischen Patent EP 1 002 170 gegen einen Buchedekor-Laminatfußboden von Kronotex, weil dieser nach Ansicht von Akzenta keine Dekorlage vorsehe, sondern das Dekor direkt auf die Trägerplatte aufgebracht und mit dieser zu einer vorgefertigten Schicht verarbeitet sei.
Es gibt zwei Gründe, die nach Überzeugung von Kronotex im Ergebnis zu einer Klageabweisung führen werden: Zum einen druckt Kronotex Dekore nicht, wie im Patent vorgesehen, auf Trägerplatten auf und zum anderen ist die Rechtsbeständigkeit des klagebegründenden Patentes fragwürdig.
Kronotex wird der Verletzungsklage daher argumentativ entgegen treten und darüber hinaus gegen den Deutschen Anteil des Europäischen Patents Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erheben.