Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit dem Blower-Door-Test geprüft. Es wird mit einem Ventilator Luft aus dem oder in ein Haus geblasen. Dabei wird ein Unter- oder Überdruck von 50 kPa erzeugt. Das entweichende Luftvolumen wird gemessen und entspricht der Luftmenge, die an Leckagen hindurchströmt. In der DIN 4108-7 sind die n50 – Werte vorgegeben. Bei Fensterlüftung darf die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit nicht mehr als 3,0 je Stunde betragen, bei Häusern mit Lüftungsanlagen 1,5 je Stunde. Damit darf während des Blower-Door-Tests das Luftvolumen eines Hauses pro Stunde 3x bzw. 1x augetauscht werden.
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