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Flachgründung

Unter Flachgründung wird im allgemeinen die Gründung eines Bauwerks auf Fundamenten verstanden. Dies können Einzelfundamente (Punktfundamente) unter Einzelstützen oder Streifenfundamente unter Wänden sein. Hergestellt werden diese Fundamente aus Beton, der in den meisten Fällen bewehrt wird. Bei der Bemessung des Fundaments ist sicherzustellen, dass das Fundament durch die Auflast nicht zerstört wird. Zusätzlich muss der Baugrund unter dem Fundament die Last tragen können(Ermittlung des Sohldruckes). Übersteigt der Sohldruck die Tragfähigkeit des Bodens (abhängig von der Bodenart), muss die Aufstandsfläche des Fundamentes vergrößert oder ein Bodenaustausch vorgenommen werden. Ebenfalls zu beachten sind Setzungen, die abhängig von der Bodenart erst nach einiger Zeit abgeschlossen sind und daher unzumutbare Schäden am Bauwerk hervorrufen können. Die Gründung ist anhand eines statischen Nachweises zu überprüfen.


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